Der Verein führt den Namen “LE Kultur-Point e.V.“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und dann den Zusatz „e.V.“ führen. Der Vereinssitz ist in Leinfelden-Echterdingen. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
Errichtungsdatum des LE Kultur-Point e.V. ist der 21.07.2013.
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Religion, die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und Völkerverständigung.
2. Die Zweckverwirklichung ist geregelt in §3 der Satzung.
3. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
4. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Das Amt des Vereinsvorstands wird grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Die Mitgliederversammlung kann abweichend beschließen, dass dem Vorstand eine angemessene Vergütung gezahlt wird.
6. Eine Änderung des Vereinszwecks darf nur im Rahmen des in §3 gegebenen Rahmens erfolgen.
1. Der Verein verfolgt das Ziel, ein friedliches Zusammenleben zwischen Angehörigen von unterschiedlichen Kulturen, Religionen und Nationen zu fördern. ...
2. Die Grundlage des Vereins zur Erfüllung seiner Tätigkeit ist die islamische Lehre ...
3. Bei der Verwirklichung der Ziele ist die Zusammenarbeit unter anderem mit Vertretern der Stadtverwaltung, Bürgerschaften, Kirchen, Parteien, Verbänden und Vereinen, Kindergärten, Schulen und Hochschulen, Presse, Funk und Fernsehen von großer Bedeutung.
4. Der Verein fördert und unterstützt die freiheitliche demokratische Grundordnung. Er bekennt sich zu den demokratischen Grundsätzen der Verfassung.
5. Förderung der Bildung, Hausaufgabenbetreuung, Betreuung in schulischen Fragen, Musikkurse, Kochkurse und Workshops sind ebenfalls Aufgaben des Vereins.
1. Aufklärung und Informationen zu den Weltreligionen.
2. Bereitstellung von Literatur in deutscher und türkischer Sprache.
3. Unterricht und Hausaufgabenbetreuung für Kinder und Jugendliche.
4. Durchführung von Integrationskursen und Sprachförderung.
5. Tagungen, Seminare, Vorträge und Veranstaltungen, Studienreisen, Schüleraustauschprogramme.
6. Bereitstellung von Räumlichkeiten: Bibliothek, Seminarräume, Kunstraum, Begegnungs- und Aufenthaltsräume.
7. Organisation von Kirchen-, Synagogen- und Moscheebesichtigungen.
8. Einrichtung von Spendenfonds für humanitäre, soziale und religiöse Hilfsprojekte.
9. Vermittlung der Rezitation und Auslegung der heiligen Schriften.
10. Pflege von Kontakten zu Institutionen und Behörden.
11. Vergabe von Stipendien an förderungswürdige Schüler und Studenten.
12. Kinderbetreuung während Aktivitäten.
13. Deutsch- und Türkischkurse, soziale Aktivitäten zur Förderung des Dialogs.
Der Verein hat: a) Ordentliche Mitglieder (beitragspflichtig) b) Fördermitglieder (beitragspflichtig) c) Ehrenmitglieder (beitragsfrei)
1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden ...
2. Der Verein ist offen für alle Menschen, die die Satzungszwecke unterstützen, unabhängig von Rasse, Herkunft, Religion und Geschlecht.
3. Mitgliedschaft durch schriftlichen Antrag und Beschluss des Vorstandes.
4. Beendigung durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
5. Ausschlussbeschlüsse, Stellungnahme, Berufung, Rechte ruhen bis Mitgliederversammlung.
1. Ordentliche Mitglieder haben alle gesetzlichen Rechte.
2. Fördermitglieder können Vorschläge machen und Informationen erhalten.
3. Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder außer Stimmrecht.
Mitgliedsbeiträge können erhoben werden, Höhe und Fälligkeit durch Mitgliederversammlung bestimmt.
Organe: Mitgliederversammlung, Vorstand
Regelungen über Einberufung, Stimmrechte, Beschlussfähigkeit, Satzungsänderungen, Auflösung etc.
Abstimmungsregeln, Stimmenmehrheiten, Protokollführung.
Zusammensetzung, Amtszeit, Aufgaben, Beschlussfähigkeit, Vertretungsrechte, Geschäftsführerregelung.
Beschluss durch Mitgliederversammlung, Vermögensverwendung.
Satzung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.